Anmeldung der Bienenvölker
Jeder Imker hat bestimmte gesetzlich vorgegebene Sorgfaltspflichten gegenüber seinen Tieren und seinen Imker Kollegen.
Dazu gehören die Anmeldung der eigenen Bienenvölker beim zuständigen Kreisveterinäramt und der Tierseuchenkasse des jeweiligen Bundeslandes, um im Ernstfall ein schnelles kontrolliertes Eingreifen zu ermöglichen und die weitere Ausbreitung von Krankheiten und/oder Parasiten zu verhindern.
Und: Ohne Anmeldung bei der Tierseuchenkasse gibt es keine Entschädigung im Schadensfall! Die Anmeldung ist unkompliziert, doch gerne sind wir hierbei natürlich behilflich, wenn gewünscht.
1. Schritt - Anmeldung beim Veterinäramt
2. Schritt - Jährliche Meldung der Völkeranzahl bei der Tierseuchenkasse